Das kann in der Tat ein Problem sein, ich nehme das Thema gerne mal mit.
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Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig, ihr kann widersprochen werden.
Ich habe mich zu Ihren drei vorangegangenen Fragen erkundigt und Ihnen nach bester Kenntnis Auskunft erteilt. Der Bundestag verfügt über ca. 30 Ausschüsse und es nicht möglich, dass jedes Bundestagsmitglied Fachexperte für alle damit verbundenen Themenbereiche ist.
Die Datenethikkommission forderte 2019 den Ausbau der ePA für eine bessere medizinische Versorgung. Sicherheit und Patientenhoheit bleiben zentral.
Die Herausforderung liegt darin, ein Gleichgewicht zwischen dem berechtigten und wichtigen Anliegen, für die Patienten eine möglichst gute Gesundheitsversorgung bereitzustellen (wozu es erforderlich sein kann, auch Gesundheitsdaten zu Familienmitgliedern zu speichern) und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der von dieser Datenverarbeitung betroffenen Familienmitglieder herzustellen.