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(...) Aus juristischer Sicht darf der Gesetzgeber in bestehende Verträge eingreifen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dem Gesetzgeber einen äußerst weiten Spielraum bei der Ausgestaltung der Sozialversicherungen zu geben. Aus heutiger Sicht halten wir als SPD-Bundestagsfraktion die damalige Entscheidung für falsch und die Tatsache nicht für klug, nicht wenigstens eine Übergangszeit festgelegt zu haben. (...)

Sehr geehrter Birth, (...)
(...) Die Neuregelung führt dazu, dass auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner oberhalb der bisherigen Freigrenze finanziell entlastet werden. Bisher musste auch bei geringem Überschreiten der Freigrenze der volle Beitrag auf die gesamte Betriebsrente gezahlt werden. (...)
(...) Wie Sie in Ihrem Schreiben richtig wiedergeben, sind Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V seit 2004 beitragspflichtig. (...)
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Doppelverbeitragung der Direktversichungen. (...)