Antwort ausstehend von Rainer Bovermann SPD
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Antwort 27.03.2020 von Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Einladung von Sachverständigen erfolgt durch den Präsidenten des Landtags nach Benennung durch die Fraktionen.
Antwort 10.03.2020 von Elisabeth Müller-Witt SPD
Bezüglich der Anhörung zur Vorlage 17/2392 hatten die Fraktionen in der Sitzung des Hauptausschusses vom 7.6.2018 sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass ein/e Sachverständige/r pro Fraktion benannt werden soll.
Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen.
Antwort 11.03.2020 von Carina Gödecke SPD
Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen. Vor der Anhörung wird dann lediglich das Tableau der Sachverständigen den Ausschussmitgliedern übermittelt. Welche Fraktion welchen Sachverständigen benannt hat, ist dem Tableau nicht zu entnehmen.
Antwort ausstehend von Daniel Günther CDU
Antwort ausstehend von Jörg Urban AfD