Allerdings kann ich Ihnen leider noch nicht konkret Ihre Frage beantworten, da sich der entsprechende Gesetzesentwurf noch im parlamentarischen Verfahren befindet
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Die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro für Renten wegen voller Erwerbsminderung wurde ab 1. Januar 2023 durch eine dynamische, am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung orientierte Hinzuverdienstgrenze ersetzt
Unabhängig von den Hinzuverdienstgrenzen bei der Altersrente gilt bei allen Erwerbsminderungsrenten, dass der Hinzuverdienst nur innerhalb des für die Rente vorausgesetzten Restleistungsvermögens (unter 3 bzw. unter 6 Stunden täglich) erzielt werden darf
Nach unserem Kenntnisstand ändert sich bei der Anrechnung der Erwerbsminderungsrente strukturell nichts
Die innerhalb der Bundesregierung zuständigen Ressorts - das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Bundesministerium der Finanzen - prüfen derzeit die Auswirkungen der im Rahmen des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes vorgesehenen Reform der Hinzuverdienstgrenzen der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten- und die Soldatenversorgung.
Es geht also nicht um die Frage, ob Sie mehr als drei Stunden arbeiten dürfen, so wie Sie es schreiben, sondern um die Frage, ob Sie dazu körperlich in der Lage sind.