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Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner. Ich möchte Sie daher bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, zu wenden.
Seien Sie versichert, dass die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und die Beschlüsse des Deutschen Bundestages selbstverständlich im Regierungshandeln berücksichtigt werden.
Was die spezielle Frage des risikofreien Investierens und einer Besteuerung im jeweils anderen Land betrifft, so gibt es nach meinem Kenntnisstand bereits ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland
Der Bundesverband deutscher Banken verfolgte mit der Entscheidung das Ziel, die Leistungsfähigkeit des freiwilligen Einlagensicherungsfonds zu sichern und sich auf den Schutz privater Anleger zu fokussieren.