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Nichtsdestotrotz nehmen wir als demokratisch gewählte Fraktion im Parlament unser Recht und unsere Pflicht wahr, die Anträge einzubringen, die wir und mehr als zwei Drittel der Wähler in der Sache für richtig und notwendig halten.
Ich nahm an der Abstimmung bewusst nicht teil und habe nach Art. 38 GG von der Option der Nicht-Abstimmung Gebrauch gemacht.
Die Abstimmungen im Bundestag über den Entschließungsantrag und über das Zustrombegrenzungsgesetz Ende Januar im Bundestag waren richtig und notwendig. Aber anders als von SPD, LINKEN und Grünen mantrahaft behauptet, stellen diese beiden Abstimmungen keinen Tabubruch dar.
Es gibt keinen Schulterschluss oder irgendeine anderweitig geartete Zusammenarbeit mit der AfD.