Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig einen steuer- und abgabenfreien Betrag von bis zu 3.000€ auszahlen – die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Diese Möglichkeit haben wir als Bundesregierung mit dem dritten Entlastungspaket geschaffen.
Es bleibt abzuwarten, wie die Forderungen, Verhandlungen und schließlich das Ergebnis im Herbst aussehen, wenn die nächste Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder stattfindet
Jedes Bundesland hat souveräne Gewalten. Die Versorgungsleistungen von Beamtinnen und Beamten eines Bundeslandes gehören hierzu.
Vorgeschlagen sind momentan fünf Stufen, die zu einer vollkommenden Anpassung zum 1.8.2026 führen.