Antwort 16.03.2022 von Delara Burkhardt SPD
EU-weit gibt es ein einheitliches Logo, das verpflichtend zur Kennzeichnung von RFID-Chips eingesetzt wird. Durch die DSGVO sind Sie zusätzlich geschützt.
EU-weit gibt es ein einheitliches Logo, das verpflichtend zur Kennzeichnung von RFID-Chips eingesetzt wird. Durch die DSGVO sind Sie zusätzlich geschützt.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Ich darf Sie bitten, sich insoweit an das Institut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu wenden:
Sie haben Recht, dass es sehr wichtig ist, sich ausreichend zu informieren und angemessene Schutzkleidung zu benutzen.