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Antwort 30.09.2021 von Heinz Alfred Wössner FREIE WÄHLER

schon aus Gründen der Transparenz sollte ein Petitionsbescheid meiner persönlichen Meinung nach eine Begründung enthalten, ganz gleich ob der Petition stattgegeben wird oder nicht.

Portrait von Marlon Bröhr
Antwort 29.10.2021 von Marlon Bröhr CDU

Für mich persönlich gilt, eine politische Positionierung muss immer auch eine Begründung enthalten und in diesem Sinne versuche ich stets, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten.

Portrait von Peter Bleser
Antwort 01.10.2021 von Peter Bleser CDU

Aus Ihrer Frage geht für mich nicht hervor, um welche Petitionen es sich handelt beziehungsweise an welcher Stelle diese bearbeitet wurden.

Portrait von Julian Joswig
Antwort 20.01.2025 von Julian Joswig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich teile Ihre Haltung, dass Bescheide grundsätzlich und unabhängig vom Inhalt eine Begründung enthalten sollten. Da dies - wie von Ihnen erwähnt - auch in der Geschäftsordnung des Bundestages hinsichtlich der Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (§ 112 GO-BT) erwähnt wird, erwarte ich von den handelnden Abgeordneten, dass sie dem Folge leisten.