
schon aus Gründen der Transparenz sollte ein Petitionsbescheid meiner persönlichen Meinung nach eine Begründung enthalten, ganz gleich ob der Petition stattgegeben wird oder nicht.

schon aus Gründen der Transparenz sollte ein Petitionsbescheid meiner persönlichen Meinung nach eine Begründung enthalten, ganz gleich ob der Petition stattgegeben wird oder nicht.
Für mich persönlich gilt, eine politische Positionierung muss immer auch eine Begründung enthalten und in diesem Sinne versuche ich stets, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten.
Aus Ihrer Frage geht für mich nicht hervor, um welche Petitionen es sich handelt beziehungsweise an welcher Stelle diese bearbeitet wurden.
Das Petitionsrecht ist für mich ein wertvolles Recht des Bürgers.
Ich teile Ihre Haltung, dass Bescheide grundsätzlich und unabhängig vom Inhalt eine Begründung enthalten sollten. Da dies - wie von Ihnen erwähnt - auch in der Geschäftsordnung des Bundestages hinsichtlich der Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (§ 112 GO-BT) erwähnt wird, erwarte ich von den handelnden Abgeordneten, dass sie dem Folge leisten.