Antwort 03.05.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Artikel 51 der UN-Charta erlaubt die individuelle und kollektive Selbstverteidigung nur im Falle eines bewaffneten Angriffs.
Artikel 51 der UN-Charta erlaubt die individuelle und kollektive Selbstverteidigung nur im Falle eines bewaffneten Angriffs.
Das Elend der Menschen in Gaza ist schrecklich, aber Teil der Hamas-Strategie, und eine Täter-Opfer-Umkehr gehört nicht in den Kanon des deutschen Verständnisses auf ein unverbrüchliches Recht der Menschen Israels auf ein sicheres, selbstbestimmtes Leben im eigenen Land ohne terroristische Bedrohung.
Es ist mir wichtig zu betonen, dass die EU-Staaten sich auf ein 14. Sanktionspaket gegen Russland geeinigt haben.
vielen Dank für Ihre Frage, die ich jedoch leider nicht beantworten kann, weil mir das Hintergrundwissen fehlt.
Ich teile die Sicht von Frau Wagenknecht nicht und stehe fest an der Seite der Ukraine