Angesichts der hohen Zahlen der illegalen Migration wäre eine Ausweitung des Staatsangehörigkeitsrechts das falsche Signal. Eine Reform können wir nur zusammen mit der besseren Steuerung und Begrenzung von Migration denken.
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Der Plan des Bundesinnenministerium sieht vor, dass die Reform zu April 2024 in Kraft tritt.
die Beratungen im Bundesrat können Sie hier zu TOP 20 einsehen, dort finden Sie auch meine Rede:
Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates hat unter Nummer 24 empfohlen, das Inkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr bzw. in der Hilfsempfehlung Nummer 25 um drei Monate nach Verkündung aufzuschieben.
Laut Bundesinnenministerium wird die erste Lesung im Bundestag am 9. oder 10. November stattfinden.
Nach der Einbringung sind beide parlamentarische Kammern, also der Bundestag und der Bundesrat, in den weiteren Verlauf des Verfahrens involviert. Aufgrund der Vielzahl an beteiligten Akteuren im Gesetzgebungsverfahren gehen wir davon aus, dass eine Verabschiedung im April 2024 erfolgen wird.