Derzeit liegt noch kein Gesetzentwurf vor.
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Vereinbart ist, dass diese als Paket umgesetzt werden. Das heißt: Änderungen bei der AU kommen erst, wenn auch die Termingarantie bei Fachärztinnen und Fachärzten umgesetzt wird.
Zur beabsichtigten Einführung einer verpflichtenden Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag ist auch geplant, dass Betriebe einzel- oder tarifvertraglich sowie in Betriebsvereinbarungen davon abweichen können.
Ihre Darstellung weise ich zurück.
Die Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern beruhen darauf, dass Beamte nicht in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Ich halte eine Attestpflicht ab dem ersten Tag bei gleichzeitiger Beendigung der telefonischen Krankschreibung nicht für zielführend.