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Wie wollen Sie sicherstellen, dass die geplante AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der Telefon-AU psychisch und chronisch erkrankte Menschen nicht zusätzlich belasten?

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Bärbel Bas
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Frage von Sebastian D. •

Wie wollen Sie sicherstellen, dass die geplante AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der Telefon-AU psychisch und chronisch erkrankte Menschen nicht zusätzlich belasten?

Sehr geehrte Frau Bas,

Ich sehe die geplante Reform mit großer Sorge. Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen erleben trotz guter Behandlung immer wieder kurzfristige Phasen, in denen Arbeiten nicht möglich ist. Zusätzliche Hürden könnten dazu führen, dass Betroffene aus Scham, Angst oder Überforderung trotz Erkrankung arbeiten (Präsentismus), anstatt sich krankzumelden.

Zudem erscheint mir die Begründung der Reform nicht eindeutig. Der Anstieg der Krankmeldungen seit 2022 wird nach Einschätzung von Krankenkassen und Fachleuten auch auf die vollständigere Erfassung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurückgeführt. Gleichzeitig liegt Deutschland im OECD-Vergleich bei den krankheitsbedingten Fehlzeiten nicht an der Spitze. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, wie diese Aspekte im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse den geplanten Maßnahmen zugrunde liegen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ihren Unmut und Ihre Kritik gegenüber der Einigung des Koalitionsausschusses, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen, kann ich gut nachvollziehen. Wie Sie sich denken können, war dies keine Forderung der SPD. In einer Koalition gehören Kompromisse jedoch dazu.

Dabei lohnt sich ein Blick auf die anderen Beschlüsse zu Gesundheitsthemen. Vereinbart ist, dass diese als Paket umgesetzt werden. Das heißt: Änderungen bei der AU kommen erst, wenn auch die Termingarantie bei Fachärztinnen und Fachärzten umgesetzt wird.

Stand heute handelt es sich um einen politischen Beschluss, noch keine Gesetzesänderung. Nach der derzeitigen Rechtslage muss eine AU grundsätzlich erst ab dem vierten Kalendertag vorgelegt werden. Arbeitgeber können allerdings auch schon heute verlangen, dass sie bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt wird. Der Beschluss würde insofern vor allem den gesetzlichen Regelfall ändern, nicht die grundsätzliche Möglichkeit.

Wie die Neuregelung konkret aussieht, entscheidet sich im Gesetzgebungsverfahren. Dabei dreht sich die Debatte schon jetzt um zahlreiche Ausgestaltungsmöglichkeiten: Ein Betrieb könnte für sich festlegen, dass eine AU weiterhin erst später vorzulegen ist, ebenso ließe sich das in einem Tarifvertrag regeln. Für uns als SPD ist klar: Wir wollen Beschäftigte, Arztpraxen und Betriebe so wenig wie möglich belasten.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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