Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die genaue vertragliche Ausgestaltung des Vorhabens rund um die Unterbringung des Naturkundemuseums im Elbtower liegt beim Senat. Entsprechend sollte diese Frage von den zuständigen Behörden geprüft werden.
Die Standort- und Objektauswahl ist eine dem Vergaberecht vorgelagerte Entscheidung und unterfällt dem Leistungsbestimmungsrecht der FHH
Das Bau- und Planungsrecht dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, und es ist nur konsequent, wenn Kommunen und Landratsämter diese Regeln streng anwenden
Da es sich hier um eine rein fachliche Frage, die das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, zuständig auch für Bauen, betrifft, bitte ich Sie, sich dort hin zu wenden.