Antwort 03.02.2023 von Antje Kapek BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Kontrolle der Geschäftsleitung obliegt dem Verwaltungsrat des rbb - gegen den ehemaligen Vorsitzenden wird mittlerweile ebenfalls ermittelt.
Die Kontrolle der Geschäftsleitung obliegt dem Verwaltungsrat des rbb - gegen den ehemaligen Vorsitzenden wird mittlerweile ebenfalls ermittelt.
Grundsätzlich bin ich gegen Zwangsabgaben dieser Art. Eine Steuerfinanzierung fände ich akzeptabler.
Deshalb bedarf es einer grundlegenden Reform des gesamten ÖRR und besonders des rbb. Aufklärung tut not.
Aufgrund der seither vergangenen Zeit ist eine weitere inhaltliche Beantwortung dieser Frage nicht vorgesehen
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter sind per Gesetz an einen bestimmten Programmauftrag gebunden, der im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien festgeschrieben ist.