Antwort 16.03.2023 von Hubertus Heil SPD
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter sind per Gesetz an einen bestimmten Programmauftrag gebunden, der im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien festgeschrieben ist.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter sind per Gesetz an einen bestimmten Programmauftrag gebunden, der im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien festgeschrieben ist.
Wir sehen keine rechtliche Handhabe
Die FDP hat sich im Bundestagswahlprogramm für eine Reduzierung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen, die sich aus einer Konzentration des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Bereich der Fernseh- und Hörfunkprogramme ergeben soll.
Die konkrete Höhe des Rundfunkbeitrags wird in einem mehrstufigen Verfahren (KEF-Verfahren) von den Bundesländern festgelegt.