meine Kollegin Janine Wissler hat kürzlich dazu im Bundestag gesprochen. Ihre Rede können Sie hier anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=4yNUaF8-T_I.
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Wer arbeitsfähig ist, muss auch bereit sein, eine Arbeit aufzunehmen.
Eine Arbeitspflicht beispielsweise im kommunalen Bereich wäre für mich ein gangbarer Weg.
Die Berechnung der Regelbedarfe sind zum 1. Januar 2023 geändert worden, um eine existenzsichernde Höhe vor dem Hintergrund der steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise sicherzustellen.
Das Bürgergeld soll die Grundbedürfnisse abdecken und ein Leben in Würde ermöglichen. Es orientiert sich an gesetzlich festgelegten Berechnungen (SGB II/SGB XII), nicht an kurzfristigen Haushaltslagen. Eine maximale Anpassung an alle Preisentwicklungen wäre wünschenswert, lässt sich im Rahmen dieser Regierungskoalition jedoch nicht einfach umsetzen – politische Entscheidungen basieren auf Kompromissen, nicht auf Maximalforderungen.