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Hakan Demir
Antwort 29.11.2024 von Hakan Demir SPD

Nach Ihrer Beschreibung nehme ich an, dass Sie ausschließlich Leistungen nach dem SGB III (Gründungszuschuss beziehen). Dies wäre unproblematisch, da nur bei Leistungen nach dem zweiten und zwölften Sozialgesetzbuch (in der Regel "Bürgergeld") die Einbürgerung im Grundsatz ausgeschlossen ist.

Hakan Demir
Antwort 29.11.2024 von Hakan Demir SPD

Aus dem Gesetz ergibt sich kein Hinweis, dass unterschiedliche rechtmäßige Voraufenthaltszeiten mit unterschiedlicher Gewichtung angerechnet werden sollten

Portrait von Andrea Lindholz
Antwort 25.11.2024 von Andrea Lindholz CSU

Wir werden unsere Position dazu beibehalten und gegebenenfalls auch Änderungen in der Zukunft anstreben.

Hakan Demir
Antwort 13.11.2024 von Hakan Demir SPD

Für die SPD ist ganz klar: Wir stehen zur Mehrstaatigkeit und werden diese demokratische Errungenschaft verteidigen.

Hakan Demir
Antwort 11.11.2024 von Hakan Demir SPD

Ich weiß aber vom Landesamt für Einwanderung, dass auch die Altfälle aus der Zeit vor der Digitalisierung weiter konsequent abgearbeitet werden.

Frage von Karolina B. • 01.11.2024
trotz eine Berufsausbildung Einbürgerungstest ablegen?
Portrait von Julia Willie Hamburg
Antwort 23.04.2025 von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Eine abgeschlossene Berufsausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen als Nachweis ausreichen – allerdings liegt die Bewertung im Ermessen der zuständigen Einbürgerungsbehörde