Antwort 29.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Art. 316p des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) enthält eine Amnestieregelung.
Art. 316p des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) enthält eine Amnestieregelung.
Zielsetzung einer aufgeklärten Drogenpolitik ist, die Zahl von Suchtkranken sowie Leid und Schäden durch Drogenkonsum zu reduzieren.
Ich befürworte die medizinische Anwendung und Förderung von Cannabis unter ärztlicher Aufsicht.