Die Entwicklung der Covid-19-Pandemie, in diesem Fall die Verbreitung der Omikron-Variante, hat offen gelegt, dass eine Impfung nicht vor Infizierung schützt.
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Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 11.01.2022 beschlossen, dass auch weiterhin die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischungsimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben, entfällt.
Überall, wo es viele Kontakte gibt und Menschen Dritte anstecken können, muss man vorsichtig sein.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner. Ich möchte Sie daher bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach, zu wenden.
Über die Zusammensetzung des Expertenrats befindet die Bundesregierung, nicht das Land Hessen. Der beste Schutz vor einer stationären Behandlung ist impfen!