CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag keine Änderung des WEG vereinbart. Ebenso wenig gibt es in den Koalitionsfraktionen dafür aktuell Planungen.
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unser Rechtssystem bzw. Prozessrecht hat sich bewährt. Zumal schon heute die Möglichkeit besteht, Geständigkeit als mildernden Umstand zu berücksichtigen.
Der Senat verweist auf Sensibilisierung der Teamleitungen und die Einführung der elektronischen Akte als nachgelagerte Prozesse, um vergleichbare Fälle künftig auszuschließen.
Da wir nur begrenzt Einblick in die konkreten Verwaltungsabläufe in den Geschäftstellen haben, kann ich Ihre Frage daher nicht beantworten und bitte Sie, sie an die Verantwortlichen zu stellen
Durch elektronische Aktenführung, engmaschigere Kontrollen und Sensilbilisierung der Teamleitungen ist ein vergleichbares Geschehen praktisch ausgeschlossen.
Mit Blick auf die weitgehend erfolgte Umstellung auf die elektronische Akte ist heutzutage ein vergleichbares Geschehen allerdings nahezu ausgeschlossen.