Antwort 31.08.2026 von Johannes Schätzl SPD
Daher sehe ich die Formulierung durchaus kritisch und teile die Auffassung, dass weniger die Unternehmensgröße als das Risiko der Datenverarbeitung entscheidend sein sollte.
Daher sehe ich die Formulierung durchaus kritisch und teile die Auffassung, dass weniger die Unternehmensgröße als das Risiko der Datenverarbeitung entscheidend sein sollte.
Eine Beschränkung des Informationszugangs auf das „berechtigte“ Interesse „natürlicher Personen“ lehne ich ab, denn dies würde faktisch einer Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes bedeuten und die Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft drastisch minimieren. Für eine Abschaffung oder eine Aufweichung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es von mir keine Zustimmung geben.