Sie kritisierten die IFG-Reform scharf, wie bewerten Sie die geplante Ausnahme von 99,3 Prozent der Unternehmen vom Datenschutz?

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Johannes Schätzl
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Frage von Sascha L. •

Sie kritisierten die IFG-Reform scharf, wie bewerten Sie die geplante Ausnahme von 99,3 Prozent der Unternehmen vom Datenschutz?

Sehr geehrter Herr Schätzl,

Sie haben die im Koalitionspaket vom 2.7.2026 vorgesehene

IFG-Reform öffentlich als "sehr schlechten Kompromiss" bezeichnet. Punkt 14 desselben

Reformpakets, "Moderner Datenschutz für mehr Wachstum", sieht vor, sich auf EU-Ebene für

eine Ausnahme von KMU, nicht-kommerziellen Tätigkeiten und risikoarmen

Datenverarbeitungen vom Anwendungsbereich der DSGVO einzusetzen. Laut Statistischem

Bundesamt gelten 99,3 Prozent der deutschen Unternehmen als KMU. Als digitalpolitischer

Sprecher der SPD-Fraktion: Sehen Sie hier ein ähnliches Muster wie bei der IFG-Reform?

Sollte aus Ihrer Sicht das Risiko der Datenverarbeitung statt der Unternehmensgröße das

entscheidende Kriterium sein?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Bereits im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, dass „alle vorhandenen Spielräume der DSGVO“ genutzt werden sollen, „um beim Datenschutz für Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt zu sorgen. Auf europäischer Ebene wollen wir erreichen, dass nicht-kommerzielle Tätigkeiten (zum Beispiel in Vereinen), kleine und mittelständische Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen (zum Beispiel Kundenlisten von Handwerkern) vom Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden.“ Der Koalitionsausschuss vom 02.07.2026 hat dieses Vorhaben nochmals bekräftigt.

Was die Frage der Datenschutzvorgaben für kleinere und mittlere Unternehmen anbelangt, so waren dies zentrale Forderungen unserer Koalitionspartner. Eigentlich waren die Forderungen noch viel weitgehender und diese hätten zahlreiche Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (und auch der KI-Verordnung) grundsätzlich in Frage gestellt bzw. komplett neu aufgemacht.

Datenschutz ist Grundrechtsschutz und von zentraler Bedeutung für den Erhalt einer offenen, pluralen und demokratischen Gesellschaft. Auch ist aus meiner Sicht Datenschutz kein Innovationshemmnis und auch kein Standortnachteil, sondern im Gegenteil ein Wettbewerbs- und Standortvorteil. Ziel muss es sein, eine innovative Datenpolitik und den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte zusammenzudenken, denn ohne Akzeptanz und Vertrauen wird es keinen Erfolg der digitalen Gesellschaft geben.

Daher sehe ich die Formulierung durchaus kritisch und teile die Auffassung, dass weniger die Unternehmensgröße als das Risiko der Datenverarbeitung entscheidend sein sollte. Daher werde ich mich bei der Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages dafür einsetzen, dass kleinere und mittlere Unternehmen (aber auch Vereine) innerhalb der Spielräume, die die DSGVO lässt, von unnötigen bürokratischen Hemmnissen befreit werden, ohne aber die Prinzipen des Datenschutzrechtes in Frage zu stellen. Die DSGV verfolgt ja bereits einen risikobasierten Ansatz und richtet die entsprechenden Vorgaben darauf aus. Eine grundsätzliche Ausnahme aus dem Anwendungsbereich erscheint mir nach den geltenden europäischen Vorgaben rechtlich nicht zulässig und im Übrigen auch nicht notwendig und sinnvoll zu sein. 

Wichtiger aus meiner Sicht ist es, für eine Kohärenz und Einheitlichkeit der Auslegung der Datenschutzregelungen zu sorgen. Daher haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen für eine Stärkung und institutionelle Verankerung der Datenschutzkonferenz eingesetzt, um einheitliche Datenschutzauslegungen der Aufsichtsbehörden zu ermöglichen, ohne aber ihre europarechtlich vorgeschriebene Unabhängigkeit in Frage zu stellen. 

Diese Kriterien sind für mich als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Innen- und auch im Digitalausschuss maßgebend, wenn es um die konkrete Umsetzung des Koalitionsvertrages im parlamentarischen Verfahren geht.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Schätzl, MdB

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