Antwort 27.06.2022 von Johannes Wagner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktuell sehen wir keine Gefährdung durch den Ukrainekrieg. Mit dem Gesundheitssicherstellungsgesetz sichern wir die nötige Bevorratung an Arzneimitteln.
Aktuell sehen wir keine Gefährdung durch den Ukrainekrieg. Mit dem Gesundheitssicherstellungsgesetz sichern wir die nötige Bevorratung an Arzneimitteln.
Ich sehe derzeit keine akute Gefährdung der Arzneimittelversorgung in der Folge des russischen Überfallkrieges auf die Ukraine.
Die Mitarbeiter dort dürfen diese Anfragen an den Patientenbeauftragten jedoch nicht unbefugt bearbeiten und leider auch nicht weiterleiten.
Bezüglich der Verwendung von Titandioxid in Arzneimitteln ist nach meinem Kenntnisstand beabsichtigt, dessen Notwendigkeit in einem Zeitraum von drei Jahren zu überprüfen und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen zu ergreifen.