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Daneben muss aber auch der Staat – neben einem konsequenten Vorgehen gegen die Täter durch Polizei und Justiz – den Betroffenen Hilfestellungen geben. In Bayern gibt es daher umfassende Beratungs- und Hilfsangebote für Betroffene, insbesondere besteht ein dichtes Netz an kommunalen und staatlichen Anlaufstellen für Missbrauchsopfer mit klaren Zuständigkeiten und Kompetenzen.
Es müssen größtmögliche Transparenz, Genauigkeit und Betroffenenbeteiligung gewährleistet sein. Nicht hinnehmbar wäre ein Aussitzen derartiger Fälle.
haben Sie vielen Dank für Ihre Ergänzungen zu Ihrer Anfrage vom 05.09.2023, die ich zur Kenntnis genommen und der Beantwortung Ihrer ursprünglichen Frage zugrunde gelegt habe.
§ 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt (zivilrechtlich) das Recht auf gewaltfreie Pflege sowie Erziehung und lautet: Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.