Antwort 02.06.2025 von Sören Pellmann Die Linke
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der Partei Die Linke gestoppt. Die weitere Beobachtung auf Landesebene ist grundgesetzwidrig.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der Partei Die Linke gestoppt. Die weitere Beobachtung auf Landesebene ist grundgesetzwidrig.
Es gilt die Unschuldsvermutung und das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Spätestens mit dem Zeitpunkt, als ich in dem Gremium vertreten war, das die Geheimdienste überwacht, war diese Herangehensweise albern.
Natürlich sind unsere jungen Mitglieder gelegentlich etwas radikaler als die älteren, aber das ist in allen Parteien so.
Wir lehnen Extremismus jeder Art ab.
Ja.