Antwort 18.06.2025 von Jens Spahn CDU
Sehr geehrte Frau G.
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrte Frau G.
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Den Kapitalismus überwinden zu wollen, ist nicht Ausdruck verfassungsfeindlicher Haltungen, sondern vom Grundgesetz ausdrücklich gedeckt
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der Partei Die Linke gestoppt. Die weitere Beobachtung auf Landesebene ist grundgesetzwidrig.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der Partei Die Linke gestoppt. Die weitere Beobachtung auf Landesebene ist grundgesetzwidrig.
Es gilt die Unschuldsvermutung und das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Spätestens mit dem Zeitpunkt, als ich in dem Gremium vertreten war, das die Geheimdienste überwacht, war diese Herangehensweise albern.