Richtig ist: Wird ein Privatversicherter sozial hilfebedürftig, sind private Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Wer Bürgergeld bezieht und privat versichert ist, ist in der Regel in diesem Basistarif versichert. Die zusätzlichen Kosten hierfür werden auf sämtliche Versicherte in der privaten Krankenversicherung umgelegt.
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Antwort 03.11.2025 von Bärbel Bas SPD
Antwort 23.09.2025 von Stephan Pilsinger CSU
Ich bin ebenfalls überzeugt davon, dass wir bei einem funktionierenden Primärarztmodell pro Monat mehrere Millionen Euro im System einsparen, weil wir so unnötige Doppel- und Mehrfachuntersuchungen vermeiden und die Patienten gezielter in die für sie individuell passende und notwendige Versorgung lotsen können.
Antwort 10.12.2025 von Nina Warken CDU
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen.
Antwort 10.12.2025 von Nina Warken CDU
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen.
Antwort 13.06.2025 von Christos Pantazis SPD
Selbstverständlich wäre auch ich von einer solchen Bürgerversicherung betroffen
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD