Ich verstehe Ihre Bedenken und hierzu positionieren wir uns als Koalition klar: die doppelte Staatsbürgerschaft wird grundsätzlich weiterhin ermöglicht und bleibt bei Einbürgerungen in Deutschland der Regelfall, sofern auch das jeweilige Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 15.07.2025 von Martin Kröber SPD
Antwort ausstehend von Franziska Giffey SPD
Antwort 11.03.2025 von Hakan Demir SPD
Seit letztem Jahr sind doppelte Staatsbürgerschaften möglich. Wenn Sie als Ausländerin die deutsche oder als Deutsche eine ausländische (egal welche) Staatsbürgerschaft annehmen, dann verlieren Sie nicht die deutsche. Entsprechend gibt es auch keine Beibehaltungsgenehmigung mehr.
Antwort 31.03.2025 von Paul Ziemiak CDU
Kompromisse bei der demokratischen Koalitionsfindung sind nötig. Jetzt gilt es, den Koalitionsvertrag abzuwarten und keine voreiligen Schlüsse zu ziehen.
Antwort 16.03.2025 von Hakan Demir SPD
Bei der Türkei ist es so, dass auch Doppelstaatler, die in Deutschland leben, von der Wehrpflicht erfasst sind.
Antwort 21.02.2025 von Andrea Lindholz CSU
Ich persönlich und meine Fraktion haben uns bereits sehr frühzeitig in der Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft positioniert.