Die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit bleibt bestehen. Das ist ja auch so im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Die einzige Änderung wird kommen, dass die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren wegfallen wird, es bleibt bei der Einbürgerung nach fünf Jahren.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 06.06.2025 von Hakan Demir SPD
Antwort ausstehend von Boris Pistorius SPD
Antwort 20.05.2025 von Thorsten Frei CDU
Abschiebungen oder der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ist nach geltendem Recht in solchen Fällen nicht möglich.
Antwort 06.05.2025 von Hakan Demir SPD
Bitte wenden Sie sich bei Fragen, die die türkische Staatsangehörigkeit betreffen, an das türkische Konsulat. Über Verlängerungen türkischer Pässe kann ich nicht urteilen.
Antwort 15.07.2025 von Martin Kröber SPD
Ich verstehe Ihre Bedenken und hierzu positionieren wir uns als Koalition klar: die doppelte Staatsbürgerschaft wird grundsätzlich weiterhin ermöglicht und bleibt bei Einbürgerungen in Deutschland der Regelfall, sofern auch das jeweilige Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.
Antwort ausstehend von Franziska Giffey SPD