Antwort 10.12.2025 von Bärbel Bas SPD
In laufenden Verfahren kommt es darauf an, in welchem Bearbeitungsstand sich der jeweilige Antrag befindet
In laufenden Verfahren kommt es darauf an, in welchem Bearbeitungsstand sich der jeweilige Antrag befindet
Gern möchte ich die Situation einordnen und auf Ihre Fragen eingehen:
Es trifft leider zu, dass die Bearbeitungszeiten in Münster derzeit eine erhebliche Belastungsprobe darstellen.
Die Miteinbürgerung gilt für alle minderjährigen Kinder, also auch zwischen 16 und 18 Jahren.
Sie müssen also in der Beantragung sehr spezifisch auf die Situation eingehen.
Hier hat die SPD sich in der letzten Staatsangehörigkeitsreform dafür eingesetzt, dass die Ermessenseinbürgerung stärker für Menschen geöffnet wird, die unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht decken können.