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Was passiert wenn man einen Turbo-Einbürgerungsantrag in Berlin schon eingereicht hat? Ich stelle diese schon gestellte Frage, weil das neue Gesetz jetzt im Bundesgesetzblatt erschienen ist.

Hakan Demir
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Frage von Nigel H. •

Was passiert wenn man einen Turbo-Einbürgerungsantrag in Berlin schon eingereicht hat? Ich stelle diese schon gestellte Frage, weil das neue Gesetz jetzt im Bundesgesetzblatt erschienen ist.

Meinen Antrag habe ich in September 2024 eingereicht. In Mai 2025 haben die Behörde weitere Nachweise gefordert und die relevanten Dokumente habe ich am 04 Juni eingeschickt: danach habe ich keine weitere Nachricht vom LEA Berlin bekommen. In der Website des LEAs wird die Gesetzänderung bis jetzt nicht erwähnt. Am 03 November 2025 habe ich dem LEA geschrieben um die Umstände eines bestehenden Turbo-Antrags zu klären. Ich weiß, dass die Leute da alle voll zu tun haben und erwarte also keine sofortige Antwort. Haben Sie Information, die meine Lage klären können. Danke im Voraus.

Hakan Demir
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.,

herzlichen Dank für die Zuschrift und entschuldigen Sie die späte Antwort.

Die Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung wurde ohne Altfallregelung beschlossen. Das heißt, dass Fälle, die vor Inkrafttreten der Abschaffung noch durch die Behörden zum Abschluss gebracht wurden, noch unter Anwendung der 3-Jahres-Einbürgerung entschieden werden konnten - ab Inkrafttreten des Gesetzes ging dies nicht mehr und die Behörden hatten dabei auch keinen Ermessensspielraum.

Für nicht mehr entschiedene Fälle ist das Vorgehen folgendermaßen: um ein neues Verfahren und entsprechende Gebühren und Wartezeiten zu vermeiden, werden die Fälle nicht abgelehnt, sondern bis zur Erreichung der 5-Jahres-Frist "ruhend gestellt", um dann nach 5 Jahren eine Entscheidung zu treffen. Sie sollten entsprechend rund um die Vollendung von 5 Jahren Voraufenthaltszeit vom LEA kontaktiert werden. 

Für dieses Vorgehen habe ich mich angesichts der nicht mehr abzuwendenden Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung eingesetzt und das Bundesinnenministerium hat den Ländern am 1. Oktober 2025 dieses Vorgehen per Rundschreiben empfohlen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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