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Nach meiner persönlichen Einschätzung als Nicht-Jurist nehme ich an, dass hier keine Strafbarkeit vorliegt
Es gibt nach wie vor große Unterschiede in der geistigen und emotionalen Reife zwischen einem 18-Jährigen und einem 25-Jährigen. Deshalb halte ich es für wichtig, dass Gerichte weiterhin die Möglichkeit haben, im Einzelfall zu entscheiden, ob ein junger Mensch nach Erwachsenenstrafrecht oder nach Jugendstrafrecht bestraft werden sollte.
Die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ist uns Grünen ein sehr wichtiges Anliegen.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die einschlägigen Normen im Strafgesetzbuch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausreichend schützen.
Es gibt inzwischen weltweit 15 Länder mit einem Selbstbestimmungsgesetz. In Argentinien bereits seit über 10 Jahren. Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode hat dabei gezeigt, dass schwerer Missbrauch einer Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag international nicht bekannt ist.