Das Bundesverfassungsgericht hat die Überstellung von Maja T. nach Ungarn in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Maja T. muss deshalb nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht.
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Die Situation von Maja T. in Ungarn verfolgen wir mit großer Sorge. Seit über einem Jahr befindet sich Maja T. unter schwierigsten Bedingungen in Isolationshaft.
Wir setzen uns verstärkt dafür ein, dass das Thema auf höchsten Ebenen diskutiert wird, um die Gesundheit und Würde von Maja T. zu schützen.
Wir von Bündnis 90/ Die Grünen teilen Ihre Sorgen hinsichtlich der Auslieferung von Maja an die ungarischen Behörden. Besonderes mit Blick auf das EU-Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Ungarn und der queerfeindlichen Politik Orbáns bestehen unsererseits Zweifel, ob es ein faires Verfahren geben kann und ob Majas Sicherheit in der Haftanstalt gewährleistet ist.
Ich teile Ihre Besorgnis über die Auslieferung von Maja T. an die ungarischen Behörden.