Im Zuge dieser Änderung ist auch geregelt worden, dass eine 3G-Vorgabe für Gottesdienste vorerst nicht eingeführt wird.
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Wir Freie Demokraten forderten bereits in unserem Bundestagswahlprogramm 2021, das Staatskirchenrecht zu einem Religionsverfassungsrecht weiterzuentwickeln.
Wir als grüne Bundestagsfraktion sprechen uns für Reformen des Religionsverfassungsrechts sowie für die Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen aus.
Im Grundsatz hat sich unserer Ansicht nach jedoch das seit der Weimarer Republik etablierte kooperative Trennungsmodell im Verhältnis zwischen Kirchen und Staat bewährt
Das Reichskonkordat ist völkerrechtlich weiterhin gültig. Die Regelungen entsprechen im Einzelnen unserem Modell der fördernden Neutralität beziehungsweise der freundlichen Trennung von Staat und Kirche.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner. Wir möchten Sie daher bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an die zuständige Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser zu wenden.