Antwort 03.04.2025 von Ansgar Heveling CDU
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 26. März 2025.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 26. März 2025.
Der Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften enthält in bestimmten Fällen auch Nachzahlungen, wenn nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung Fehlbedarfe festzustellen sind
Die Frage nach der pauschalen Beihilfe wurde mehrfach schon beantwortet.
Staatsbedienstete sollen in Zukunft nur noch verbeamtet werden, wenn sie wie Soldaten und Polizisten in Kernbereichen des Staates tätig sind.