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Tatsächlich gibt es von grüner Seite verfassungsrechtliche Bedenken bei der Vorgehensweise der Bundesregierung zur Aktivrente. Denn Millionen Beamt*innen, Selbstständige und Freiberufler*innen werden ausgeschlossen.
Eine Einbeziehung wäre mit erheblichen administrativen Herausforderungen verbunden, da das Beamtenversorgungssystem rechtlich und steuerlich anders organisiert ist.
Dass die Aktivrente nicht auch für Beamte gelten soll, die über die Regelaltersgrenze im Beamtenverhältnis weiterarbeiten, hat vor allem systemische Gründe. Beamte sind nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und haben keine voll sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, die Grundvoraussetzung der Aktivrente ist. Beamte erhalten eine Pension, die vollständig vom Staat finanziert wird.
Die Europäische Union (EU) kann nicht einzelne Artikel aus den Verfassungen der Nationalstaaten abschaffen.