Viele der Reformen im Bürgergeld, die vor allem darauf ausgerichtet sind, dass Leistungsberechtigte nachhaltig einen Arbeitsplatz zu finden, werden die Leistungsberechtigten im SGB XII leider nicht betreffen
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Die Grundsicherung im Alter und die Erwerbsminderung sind andere Sozialleistungen, die – wie Sie selbst schon schreiben – entsprechend in einem anderen Sozialgesetzbuch (SGB XII) verortet und daher nicht im Bürgergeld eingeschlossen sind.
Die Ampel-Koalition entlastet auf breiter Ebene und reagiert damit auf die Preissteigerungen im Bereich Mobilität, Strom und Wärme. Die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe sowie die drastische Ticketpreissenkung im Bereich des ÖPNV („9 Euro monatlich für drei Monate“) kommt allen Auto-, Bus- und Bahnfahrer*innen zugute; also auch den Rentner*innen.
Tatsächlich hat die Bundesregierung mit dem „Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes“ eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente um 4,5 bzw. 7,5 Prozent verabschiedet, die ab 2024 wirksam werden soll. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass diese überfällige Erhöhung zu gering ausfällt.