Tatsächlich hat die Bundesregierung mit dem „Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes“ eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente um 4,5 bzw. 7,5 Prozent verabschiedet, die ab 2024 wirksam werden soll. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass diese überfällige Erhöhung zu gering ausfällt.
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Antwort 28.06.2022 von Susanne Ferschl Die Linke
Antwort 15.06.2022 von Jörg Nürnberger SPD
Die neue Verbesserung richtet sich an Menschen, die bereits seit einigen Jahren eine Erwerbsminderungsrente beziehen: Wer am 30. Juni 2024 eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente.
Antwort 06.09.2022 von Tobias Winkler CSU
Sehr geehrte Frau D.,
Antwort 08.07.2024 von Sebastian Fiedler SPD
Der Gesetzgeber hat dies erkannt und nun nachgebessert.
Antwort 25.04.2022 von Ines Saborowski CDU
die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland ist für das Thema Erwerbsminderung zuständig
Antwort 21.06.2022 von Hubertus Heil SPD
Der hohe Aufwand für die Deutsche Rentenversicherung zur Umsetzung des Zuschlags für mehr als 3 Millionen Renten macht leider eine ausreichende Vorbereitungszeit unabdingbar