Sie haben vollkommen recht, eine Beschränkung auf sozialversicherungspflichtige Stellen, die eine Bewerbung um eine Beamt*innenlaufbahn ausschließt, ergibt wenig Sinn.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 08.08.2025 von Armin Grau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 12.09.2025 von Katja Mast SPD
Ich stimme Ihnen zu, dass eine Vermittlung mit so wenig Hürden wie möglich verbunden sein sollte.
Antwort 28.08.2025 von Kerstin Griese SPD
Ziel ist, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können, was mit einer geringfügigen Beschäftigung nicht möglich wäre.
Antwort 16.07.2025 von Matthias Hey SPD
Möglicherweise kann die vorliegende Trennschärfe durch den Gesetzgeber nachgebessert und abgemildert werden, hier bin ich überfragt und verweise auf die Zuständigkeit des Bundes
Antwort ausstehend von Janine Merz SPD
Antwort 18.07.2025 von Marek Erfurth AfD
Die derzeitige Praxis, Bewerbungskosten nach § 16 Absatz 1 SGB II nur für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten zu erstatten, ist juristisch nachvollziehbar, aber politisch und sozial nicht überzeugend