Antwort 14.06.2021 von Martin Hagen FDP
(...) Diese selbständige Tätigkeit ruht seit meiner Wahl in den Landtag, ich habe damit seit Oktober 2018 keine Einkünfte erzielt. (...)
(...) Diese selbständige Tätigkeit ruht seit meiner Wahl in den Landtag, ich habe damit seit Oktober 2018 keine Einkünfte erzielt. (...)
(...) Es ist in der Tat bedauerlich, dass ein entsprechender Beratungsbedarf nicht intern dargestellt werden kann. (...)
(...) Darüber hinaus bringt dieses Gesetz für die Abgeordneten und alle anderen Beteiligten mehr Klarheit in die parlamentarische Arbeit und steckt Grenzen klar fest. (...)
(...) Das veröffentliche ich seit 2009 regelmäßig im Netz (...)
(...) Anzeigepflichtige Nebentätigkeiten hatte ich seither als Bundestagsabgeordneter nicht ausgeführt. (...)