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Insgesamt ist dies aber ein Thema, mit dem sich die Hochschulpolitiker*innen und dann auch die Gremien der Hochschul-Selbstverwaltung im Detail auseinandersetzen, um in den entsprechenden Gremien an konkreten Verbesserungen zu arbeiten
Deshalb ist es aus meiner Sicht sinnvoll, dass Straftaten wie Vergewaltigung und schwere sexualisierte Gewalt nicht der Verjährung unterliegen sollten. So haben Opfer auch Jahre oder Jahrzehnte nach der Tat noch die Möglichkeit, Gerechtigkeit zu erfahren und Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Die MPU wird rechtlich als Werkvertrag zwischen Kund*innen und Begutachtungsstelle behandelt. Dies bedeutet, dass die üblichen gesetzlichen Mängelrechte gelten, aber keine speziellen Informationspflichten bestehen. Dass Kläger*innen die Beweislast bei der Anfechtung eines MPU-Gutachtens tragen ist ein allgemeines Prinzip im deutschen Recht und nicht spezifisch für die MPU.