Antwort 28.06.2021 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Unser heutiges soziales Sicherungssystem hat große Lücken (...)
(...) Unser heutiges soziales Sicherungssystem hat große Lücken (...)
(...) Diese Petitionen werden zunächst vom Petitionsausschuss des Parlaments behandelt (...)
(...) für die Prüfung des Beihilfeverfahren ist die Kommission und nicht der Wirtschaftsausschuss des Parlamentes zuständig. (...)
Ich werde das Thema im Kontext des nächsten Jahresberichts für Wettbewerbspolitik des Europäischen Parlaments ansprechen
(...) Ich teile Ihre Einschätzung, dass die alte Verfahrensregel unter Beteiligungsgesichtspunkten sicherlich „nutzerfreundlicher“ war als die jetzige Regelung (...)