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Die derzeitigen Abweichungen von den vorgegebenen Flugrouten durch einzelne Fluggesellschaften stellen eine Ausnahme dar und sind mitnichten ungestraft. Die festgelegten Routen dürfen nur in Ausnahmefällen verlassen werden.
Deswegen befürworten wir die letzten beiden Maßnahmen (neue Lärmschutzwände und umfangreiche Fahrbahnsanierung), deren Fertigstellung früher sehr realistisch sind und Ihnen deutlich schneller und spürbar Verbesserungen bringt.
Sehr geehrter Herr G.,
danke für Ihre Anfrage.
Gute Mobilitätspolitik muss konsequent an den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen, an Sicherheit, Klimaschutz, Verkehrsvermeidung, Flächengerechtigkeit, Luftqualität, sozialer Teilhabe und eben auch an Lärmschutz ausgerichtet werden.