Ja, die deutschen Behörden prüfen den vorherigen Aufenthaltsort der Schutzsuchenden. Nur jene Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten einen Schutzstatus, deren Wohnsitz bei Ausbruch des Krieges im Februar 2022 in der Ukraine lag. Darüber entscheiden die Ausländerbehörden.
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Antwort 19.03.2025 von Dietmar Bartsch Die Linke
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Antwort 16.03.2025 von Hakan Demir SPD
Jetzt ist es es so geregelt, dass Personen, die innerhalb der letzten 24 Monate 20 Monate Vollzeit gearbeitet haben, die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung erfüllen.
Antwort 19.03.2025 von Hakan Demir SPD
Wenn das Auszubildendengehalt nicht ausreicht, ist es möglich, dass ergänzend Bürgergeld bezogen werden muss. Damit ist die Einbürgerung im Rahmen der Anspruchseinbürgerung erst einmal ausgeschlossen. Hierfür müssten Sie abwarten, bis Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung Ihren Lebensunterhalt selbstständig decken können. Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung.
Antwort 20.03.2025 von Henning Otte CDU
Nach wie vor haben wir ein im Vergleich sehr gutes Gesundheitssystem. Sowohl bei Effizienz als auch bei der Finanzierung gibt es jedoch starken Reformbedarf.