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Ich würde sagen, dass obwohl wir für sozialversicherungspflichtige, gute und tarifgebundene Arbeit eintreten, trotzdem die Bewerbungskosten für nicht-sozialversicherungspflichtige Arbeit übernommen werden sollten, weil die Grundlage die gegebene Bedürftigkeit eines Bürgergeldempfängern ist
Nach Ihrer Schilderung erschließt sich mir wirklich nicht, warum die aktuelle Regeleung im SGB II eine Bewerbungskosten nur Fällen eines sozialversicherungspflichtigen Jobs übernimmt. Ziel muss es schließlich sein, wie Sie sagen Menschen in Arbeit zu bringen.
Wer Bürgergeld bezieht und sich ernsthaft um Arbeit oder Ausbildung bemüht, sollte nicht durch zusätzliche finanzielle Hürden ausgebremst werden.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
Diese Pauschale wird unabhängig davon gezahlt, ob der Betreffende weitere krankenversicherungspflichtige Einnahmen (z.B. Arbeitsentgelt als Beschäftigter, der aufstockend Bürgergeld bezieht) hat.