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Zunächst ist wichtig festzuhalten: Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf sieht nach meinem Kenntnisstand kein pauschales Mindestbeitragsmodell für bisher familienversicherte Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner vor.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft. Ihre Mitglieder zahlen Beiträge nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, unabhängig vom individuellen Risiko, und erhalten dafür die Gesundheitsleistungen, die sie brauchen. Dieses Prinzip ist ein zentraler Bestandteil unseres Gesundheitssystems.
Angesichts der finanziellen Herausforderungen und auf Grundlage der Empfehlungen der "Finanzkommission Gesundheit" werden im Sinne eines ausgewogenen Maßnahmenpakets alle Beteiligten und Leistungsbereiche einen Beitrag leisten müssen.