Label
Anfrage zu Positionen zu Einsparmaßnahmen in der GKV?

Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU
100 %
87 / 87 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Marco B. •

Anfrage zu Positionen zu Einsparmaßnahmen in der GKV?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

haben Sie im Rahmen möglicher Einsparmaßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geprüft, eine einheitliche Bürgerkrankenversicherung einzuführen, in die alle Bevölkerungsgruppen einkommensabhängig einzahlen, kombiniert mit optionalen Zusatzleistungen ohne Gesundheitsprüfung? Welche konkreten Effizienz- und Kosteneffekte, beispielsweise durch die Reduktion von Verwaltungsstrukturen und der Vielfalt der Krankenkassen, erwarten Sie davon?

Welche Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Bereich der Heilmittelerbringer planen Sie? Wurde dabei auch geprüft, ein einheitliches Vergütungsmodell – etwa in der Physiotherapie – einzuführen, bei dem Patienten die Behandlung zunächst selbst bezahlen und anschließend je nach Versicherungsstatus (GKV, PKV, Beihilfe) eine anteilige Erstattung erhalten?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Ich freue mich von Ihnen zu hören!

Mit freundlichen Grüßen

M.B.

Portrait von Simone Borchardt
Antwort von CDU

Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung verlangt eine ehrliche Debatte. Eine einheitliche Bürgerkrankenversicherung halte ich jedoch nicht für den richtigen Weg. Sie wäre kein gezieltes Effizienzprogramm, sondern ein grundlegender Systemwechsel mit erheblichen rechtlichen, finanziellen und versorgungspolitischen Folgen.

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegt das zentrale Problem der GKV nicht darin, dass es kein Einheitssystem gibt. Das Problem liegt vor allem in einer seit Jahren sehr dynamischen Ausgabenentwicklung, in Fehlanreizen, Doppelstrukturen, zu wenig Steuerung und zu viel Bürokratie. Die Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums zeigen deutlich, dass die Leistungsausgaben der Krankenkassen wesentlich stärker ins Gewicht fallen als die Verwaltungskosten. Die Leistungsausgaben stiegen um 24,6 Milliarden Euro, die Verwaltungskosten um 602 Millionen Euro. Besonders stark wuchsen unter anderem die Krankenhausausgaben, die Arzneimittelausgaben, die ambulant-ärztliche Versorgung und auch die Heilmittelausgaben.

Das heißt nicht, dass Verwaltung und Kassensystem von Reformen ausgenommen sind. Im Gegenteil: Wir müssen gemeinsame Vertrags- und Verwaltungsprozesse der Krankenkassen stärken, Doppelstrukturen abbauen und die Mittel effizienter einsetzen. Aber ich halte es nicht für seriös, den Eindruck zu erwecken, allein durch die Reduzierung der Zahl der Krankenkassen oder durch eine Bürgerkrankenversicherung ließen sich die strukturellen Finanzierungsprobleme der GKV lösen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt deshalb auf Strukturreformen, bessere Steuerung, Bürokratieabbau, mehr Ambulantisierung, eine Reform der Notfallversorgung, eine stärkere Primärversorgung und eine bessere Verzahnung der Versorgungsbereiche.

Auch optionale Zusatzleistungen ohne Gesundheitsprüfung klingen auf den ersten Blick einfach, werfen aber schwierige Folgefragen auf. Wenn zusätzliche Leistungen ohne Risikoprüfung angeboten werden, müssen die Mehrkosten irgendwo getragen werden. Das kann zu höheren Beiträgen, zu Quersubventionierungen oder zu neuen Fehlanreizen führen. Zusatzleistungen dürfen zudem nicht dazu führen, dass das medizinisch Notwendige in der Regelversorgung geschwächt wird. Mein Maßstab bleibt: Die GKV muss das medizinisch Notwendige verlässlich, wirtschaftlich und flächendeckend sichern.

Zu Ihrer Frage zur Entbürokratisierung bei Heilmittelerbringern: Hier sehe ich konkreten Handlungsbedarf. Der Koalitionsvertrag sieht ein Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen vor. Vorgesehen sind weniger Dokumentationspflichten, geringere Kontrolldichten, ein Praxis-Check für neue Regelungen, ein vereinfachtes digitales Berichtswesen, eine Bagatellgrenze bei Regressprüfungen und ausdrücklich auch eine wesentliche Vereinfachung der Verschreibung und Abrechnung von Heil- und Hilfsmitteln gegenüber den Krankenkassen. Zudem sollen Krankenkassen zu gemeinsamen Vertrags- und Verwaltungsprozessen verpflichtet werden.

Für die Physiotherapie und andere Heilmittelbereiche bedeutet das aus meiner Sicht vor allem: weniger formale Fehlerquellen, weniger unnötige Rückfragen, digitalere Verordnungs- und Abrechnungswege, praxistauglichere Prüfverfahren und mehr Vertrauen in die Fachlichkeit der Leistungserbringer. Bürokratieabbau darf nicht nur als Überschrift im Gesetz stehen, sondern muss in der Praxis bei den Praxen ankommen.

Ein verpflichtendes Modell, bei dem Patientinnen und Patienten physiotherapeutische Leistungen grundsätzlich zunächst selbst bezahlen und anschließend je nach Versicherungsstatus eine anteilige Erstattung erhalten, sehe ich kritisch. Die GKV lebt vom Sachleistungsprinzip: Versicherte sollen notwendige Leistungen erhalten, ohne zuerst privat in Vorleistung gehen zu müssen. Gerade für Menschen mit kleinerem Einkommen, chronischen Erkrankungen oder hohem Behandlungsbedarf wäre ein generelles Vorleistungsmodell eine zusätzliche Hürde. Die Kostenerstattung ist in der GKV bereits als Wahlmöglichkeit geregelt, sie sollte aber nicht zum allgemeinen Standard gemacht werden.

Mein Ziel ist deshalb nicht, Bürokratie von den Krankenkassen auf die Patientinnen und Patienten zu verlagern. Ziel muss sein, die Abläufe zwischen Verordnern, Heilmittelerbringern und Krankenkassen einfacher, digitaler und verlässlicher zu machen. Das entlastet Praxen, stärkt die Versorgung und schützt zugleich die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.
 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU

Weitere Fragen an Simone Borchardt