Welche psychischen Erkrankungen nach ICD-10 sind Ihrer Meinung nach Bagetellen, die aus den psychotherapeutischen Praxen herausgehalten werden sollten?
Sehr geehrte Frau Borchard,
in der Anhörung der Petion 196912 gestern stellen Sie eine Frage bzgl. der Verbesserung der Steuerung psychischer Erkrankter in die ambulante Versorgung, die derzeit über die psychotherapeutische Sprechstunde nach wissenschaftlichen Kriterien der Diagnosestellung inkl. Testungen erfolgt. Laut den Vorgaben der Berufsordnung, des SGB und der Psychotherapievereinbarung behandeln wir Psychotherapeut*innen Patient*innen mit behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen und gesicherten Diagnose nach wissenschaftl. Leitlinien. Nun fragen Sie, wie Bagatellen aus den Praxen gehalten werden können. Mich würde interessieren welche ICD-10 Diagnosen bzw. Kombination von Diagnosen (2023 hatten 49% der ambulant behandelten Patienten 4 Diagnosen und mehr; siehe Analyse KBV-Daten: Böker, Ulrike; Hentschel, Gebhard 2023) nach Ihrer Haltung und der Ihrer Partei Bagatellen sind und welche Pläne es gibt, diese nicht mehr in die Versorgung einzubeziehen.
Ich möchte zunächst klarstellen, dass Ihre Fragestellung meine Aussage nicht zutreffend wiedergibt. Ich habe nicht behauptet, bestimmte psychische Erkrankungen nach ICD-10 seien „Bagatellen“. Ich halte auch keine ICD-10-Diagnose pauschal für eine Bagatelle. Eine solche Liste gibt es nicht, und eine solche Liste ist auch nicht geplant.
Meine Frage in der Anhörung zur Petition 196912 bezog sich auf etwas anderes, nämlich auf die Steuerung innerhalb eines erkennbar überlasteten Versorgungssystems. Die Petition selbst beschreibt eine hohe Nachfrage, lange Wartezeiten und eine angespannte ambulante psychotherapeutische Versorgung. Wenn diese Lage zutrifft, dann ist die Frage zwingend, wie vorhandene Kapazitäten so eingesetzt werden, dass schwer, akut oder chronisch erkrankte Patientinnen und Patienten möglichst verlässlich Zugang zur Behandlung erhalten.
Das hat nichts mit einer Geringschätzung psychischer Erkrankungen zu tun. Es geht auch nicht darum, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fachlich zu belehren. Es geht um die politische und sozialrechtliche Frage, ob jede Inanspruchnahme psychotherapeutischer Strukturen automatisch denselben Stellenwert in der GKV-Versorgung haben kann oder ob stärker nach Behandlungsbedürftigkeit, Dringlichkeit, Schweregrad und geeigneter Versorgungsform gesteuert werden muss.
Ein ICD-10-Code allein beantwortet diese Frage nicht. Entscheidend sind die konkrete Symptomatik, der Leidensdruck, die funktionelle Beeinträchtigung, Komorbiditäten, Chronifizierung, Suizidalität, Arbeitsunfähigkeit, soziale Folgeschäden und die Frage, welche Behandlung im Einzelfall medizinisch erforderlich ist. Gerade deshalb wäre es fachlich falsch, einzelne Diagnosen pauschal als Bagatellen zu bezeichnen.
Genauso falsch wäre aber die gegenteilige Annahme, dass jede seelische Belastung, jede Lebenskrise, jeder Beratungsbedarf und jede weniger dringliche Problemlage zwingend denselben Zugang zu begrenzten psychotherapeutischen Behandlungskapazitäten erhalten muss wie schwere, akute oder chronifizierte Erkrankungen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist kein unbegrenztes System. Sie muss Krankenbehandlung sicherstellen, aber sie muss zugleich wirtschaftlich und bedarfsgerecht handeln.
Die psychotherapeutische Sprechstunde hat dabei eine wichtige Funktion. Sie dient der fachlichen Abklärung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ob Psychotherapie erforderlich ist oder ob andere Hilfen geeigneter sind. Genau diese Lotsenfunktion ist Teil der Steuerung, über die gesprochen werden muss.
Ich verstehe, dass viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die aktuelle Debatte sehr kritisch sehen. Was ich nicht teile, ist die Schlussfolgerung, dass ausgerechnet dieser Versorgungsbereich von Fragen der Priorisierung, Wirtschaftlichkeit und Struktursteuerung ausgenommen werden sollte. Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung zwingt alle Leistungsbereiche zu einer nüchternen Prüfung. Es gibt keinen fachlichen Grund, psychotherapeutische Leistungen grundsätzlich außerhalb dieser Debatte zu stellen.
Meine Frage zielte daher nicht auf eine Kürzung zulasten psychisch erkrankter Menschen. Sie zielte auf die notwendige Unterscheidung zwischen behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankung, dringlichem Behandlungsbedarf, weniger dringlichem Behandlungsbedarf und nicht krankheitswertigem Beratungs- oder Unterstützungsbedarf.
Wer lange Wartezeiten beklagt, muss auch beantworten, wie Versorgung besser gesteuert werden kann. Genau diese Frage habe ich gestellt. Sie bleibt aus meiner Sicht berechtigt.
