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Wieso lassen Sie nicht die versicherungsfremden Leistungen korrekt verbuchen? (Sozialleistungen für Bürgergeldempfänger staatlich finanziert, n I c h t über die Krankenkassen).

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Petra F. •

Wieso lassen Sie nicht die versicherungsfremden Leistungen korrekt verbuchen? (Sozialleistungen für Bürgergeldempfänger staatlich finanziert, n I c h t über die Krankenkassen).

Ambulante Leistungsträger zahlen selber zu hohe Krankenkassenbeiträge (Selbständigkeit), … und werden aber aufgrund des (u.a.) o.g. Problems in ihren Honoraren gekürzt oder budgetiert.

Zusätzlich bedeuten die komplexen sozialmedizinischen Hintergründe der o.g. Gruppe häufig zusätzliche Arbeit, die gar nicht oder schlecht vergütet ist. Diese wird vermutlich vor dem Hintergrund unserer eigenen prekären finanziellen Situation nicht mehr funktionieren.

Haben KVen diese Ausgaben nicht als eine Art „komissarischeSonderausgaben“ verbucht? Um sie nun wieder zurück zu fordern?

Warum sollen ambulante Leistungsträger dafür bluten?

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Antwort von CDU

In einem zentralen Punkt gebe ich Ihnen ausdrücklich recht. Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen ist seit Jahren ein strukturelles Problem der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist ordnungspolitisch nicht sauber, wenn gesamtgesellschaftliche Aufgaben über Beitragsmittel der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber finanziert werden. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob und in welcher Höhe der Bund die Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln ausfinanziert.

Gerade deshalb setze ich mich dafür ein, diese Frage politisch offen zu benennen. Wenn der Staat Leistungen veranlasst, die nicht aus dem Versicherungsprinzip heraus begründet sind, muss auch der Staat für eine auskömmliche Finanzierung sorgen. Andernfalls werden Beitragszahler, Arbeitgeber und am Ende auch Leistungserbringer mittelbar belastet.

Gleichzeitig muss man ehrlich sagen, dass eine andere Verbuchung allein das Problem nicht löst. Wenn Ausgaben lediglich aus einem Topf in einen anderen verschoben werden, ist das finanzpolitisch zunächst „linke Tasche, rechte Tasche“. Entscheidend ist, ob tatsächlich zusätzliche Bundesmittel bereitgestellt werden oder ob nur innerhalb öffentlicher Haushalte umetikettiert wird. Die gesetzliche Krankenversicherung wird dadurch nur dann spürbar entlastet, wenn der Bund seinen Finanzierungsanteil real erhöht.

Ihre Frage, warum ambulante Leistungsträger dafür „bluten“ sollen, ist deshalb berechtigt. Praxen, Psychotherapeuten, Heilmittelerbringer, Pflege, Apotheken und weitere ambulante Strukturen dürfen nicht zum Auffangbecken ungelöster Finanzierungsfragen werden. Gleichzeitig steht das Gesundheitssystem insgesamt unter erheblichem Kostendruck. Wir sind nicht mehr in einer Lage, in der jede Ausgabensteigerung einfach über höhere Beiträge aufgefangen werden kann. Genau deshalb müssen alle Ausgabenbereiche, auch Verwaltung, Steuerung, Fehlversorgung, Doppelstrukturen und versicherungsfremde Leistungen, überprüft werden.

Zu Ihrer Frage nach einer Art kommissarischer Sonderverbuchung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen habe ich keine gesicherten Informationen, dass dies in dieser Form rechtlich oder haushalterisch einheitlich erfolgt wäre. Die KVen verwalten die Gesamtvergütung und verteilen sie nach den jeweiligen Honorarverteilungsmaßstäben. Die Frage der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen liegt jedoch im Verhältnis zwischen Bund, GKV und gesamtstaatlicher Verantwortung, nicht bei den einzelnen ambulanten Leistungserbringern.

Richtig ist aber auch Ihr Hinweis auf den Mehraufwand durch komplexe sozialmedizinische Problemlagen. Dieser Aufwand ist im bestehenden Vergütungssystem häufig nicht ausreichend abgebildet. Wer Patienten mit hohem Beratungs-, Koordinierungs- und Unterstützungsbedarf versorgt, darf nicht systematisch schlechter gestellt werden als diejenigen, die einfache und planbare Fälle bearbeiten. Genau hier brauchen wir eine bessere Steuerung und eine Vergütung, die Versorgungskomplexität realistisch berücksichtigt.

Mein Ziel ist deshalb zweierlei: Erstens müssen versicherungsfremde Leistungen sauberer und auskömmlicher aus Steuermitteln finanziert werden. Zweitens dürfen notwendige Einsparungen nicht einseitig auf die ambulante Versorgung abgeladen werden. Wer die Praxen schwächt, schwächt die wohnortnahe Versorgung und verschiebt Probleme am Ende nur in die Notaufnahmen, Kliniken oder in noch teurere Versorgungsstrukturen.

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