Antwort 07.03.2024 von Melanie Wegling SPD
Eine Vertrauensfrage, wie von Unionsfraktionschef Friedrich Merz gefordert, muss ein Bundeskanzler nur dann stellen, wenn er sich seiner Mehrheit nicht mehr sicher ist.
Eine Vertrauensfrage, wie von Unionsfraktionschef Friedrich Merz gefordert, muss ein Bundeskanzler nur dann stellen, wenn er sich seiner Mehrheit nicht mehr sicher ist.
Die AfD stellt nicht ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages und ist somit nicht vorschlagsberechtigt.
Die Frage, ob der Bundeskanzler es dennoch für angebracht hält, im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen, müssen Sie an ihn selbst richten.