Antwort 21.06.2023 von Jasper Balke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erfreulicherweise wurde der von Ihnen zurecht genannte Personenkreis im 3. Entlastungspaket doch noch berücksichtigt
Erfreulicherweise wurde der von Ihnen zurecht genannte Personenkreis im 3. Entlastungspaket doch noch berücksichtigt
Analog zur Pauschale für Erwerbstätige werden zum 1. Dezember 2022 einmalig 300 Euro einkommensteuerpflichtig über die Rentenversicherung ausgezahlt
Nach berechtigter Kritik wurde hier schnellstmöglich nachgebessert: Auch die Leistung für das dritte Kind wurde erhöht.