Wir wollen den Austausch mit bis zu 80 % der Kosten bezuschussen. Diese Höchstförderung erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 20.000 €.
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Ja, das Gebäudeenergiegesetz gilt auch für öffentliche Gebäude.
Der Gesetzentwurf wird jetzt nach der Sommerpause im September auf der Tagesordnung des Bundestages stehen und verabschiedet.
Auch wenn wir uns im aktuellen Gesetzesentwurf beim Heizen mit Holz und Pellets auf einen erweiterten Anwendungsbereich geeinigt haben und auf weniger ordnungsrechtliche Vorgaben, um den Heizgewohnheiten besonders in ländlichen Räumen mit vor Ort verfügbarem Holz stärker gerecht zu werden, gibt es sinnvolle Regeln zu Nachhaltigkeit und Gesundheitsschutz
Diese werden wir jedoch bilateral mit dem Minister klären und so außerhalb der Öffentlichkeit vertrauensvoll eine Lösung suchen.
Diese werden wir jedoch bilateral mit dem Minister klären und so außerhalb der Öffentlichkeit vertrauensvoll eine Lösung suchen.