Ursprünglich wollten wir den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause beschließen, dies kam trotz unserer Bemühungen wegen der Blockadehaltung der FDP jedoch nicht mehr zustande. Nach der Bundestagswahl wollen wir den Entwurf mit neuen Mehrheiten erneut ins Verfahren geben, denn die Bundespolizei braucht dringend moderne Rechtsgrundlagen und Befugnisse.
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Der derzeitige Datenschutzbeauftragte in Hamburg, Herr Thomas Fuchs, wurde in der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft gem. Artikel 60a Absatz 3 der Hamburgischen Verfassung am 18. August 2021 für eine Amtszeit von sechs Jahren mit großer Mehrheit gewählt; er erhielt von 92 abgegebenen Stimmen 88 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.
Als Grüne sind wir sehr bemüht, ein transparentes Verfahren durchzuführen. 2021 gab es zum ersten Mal ein Interessenkundgebungsverfahren für die Bestellung der Stelle des/der Datenschutzbeauftragten.
Das Wahlverfahren des Hamburger Datenschutzbeauftragten ist transparent, demokratisch legitimiert und von der Rechtsprechung als rechtmäßig bestätigt worden.
Das Wahlverfahren des Hamburger Datenschutzbeauftragten ist transparent, demokratisch legitimiert und von der Rechtsprechung als rechtmäßig bestätigt worden.
Diese Maßnahmen richten sich gegen Straftäter und Extremisten und werden rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger nicht in ihren Freiheitsrechten einschränken