Antwort 09.07.2026 von Verena Hubertz SPD
Ihre Frage betrifft in erster Linie die Zuständigkeit des Bundespräsidialamtes.
Ihre Frage betrifft in erster Linie die Zuständigkeit des Bundespräsidialamtes.
Ich gehe davon aus, dass die verkehrlichen Ziele nur mit einer Neubaustrecke erreicht werden können
Der Stadtteil Hamm verfügt in der Hammer Landstraße bereits über ein MVZ. Insofern dürfte es schwer sein, KV und KK davon zu überzeugen in unmittelbarer Nähe ein weiteres MVZ einzurichten.
Im Einzelfall steht der Rechtsweg offen.
Die aktuelle Konzeption sieht Wohnraum mit sozialen Bedarfen wie bspw. einer Schule vor. Dazu wird derzeit eine entsprechende Machbarkeitsstudie erstellt.
Da Ihnen zu diesem Themenkomplex bereits meine Stellungnahme vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass die Diskussion an dieser Stelle nicht weiter vertieft wird