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Welches Verfahren Anwendung findet, wird im sogenannten Screening-Verfahren entschieden, das alle Schutzsuchenden durchlaufen. In dieses Verfahren werden alle Schutzsuchenden überführt, die entweder aus Seenot gerettet werden oder an einer Landgrenze ein Schutzbegehren äußern.
Ich sehe angesichts der bislang vorliegenden Expertisen nicht, wie eine solche Variante rechtlich und faktisch möglich sein soll.
Grundsätzlich gilt heute in der EU das sogenannte Dublin-Verfahren.
Die Beachtung der Menschenrechte ist ein zentrales Anliegen unserer Politik.
Darstellung Asylpolitik in Drittstaaten